Prominente genießen in öffentlichen Räumen nur selten Ruhe und sind seit Langem an die ständige Präsenz von Paparazzi gewöhnt. Für viele Stars gehört das Fotografiertwerden einfach zum Beruf – insbesondere für hochkarätige Models und Künstler, deren Sichtbarkeit Karrieren antreibt, die von Modeling, Markenbildung und sozialem Medieneinfluss geprägt sind. Doch was wie eine harmlose Handlung wirkt – ein Foto von sich selbst auf Instagram zu teilen – hat sich zunehmend als rechtliches Minenfeld erwiesen.
In den vergangenen zehn Jahren mussten mehrere Prominente feststellen, dass das erneute Posten von Paparazzi-Fotos zu Urheberrechtsklagen führen kann. Ein bekanntes Beispiel ist Gigi Hadid, die 2019 von einem Fotografen verklagt wurde, nachdem sie ein von ihm aufgenommenes Bild ohne Genehmigung geteilt hatte. Obwohl sie das Motiv des Fotos war, lag das Urheberrecht beim Fotografen und nicht beim Model selbst. Dieser Fall verdeutlichte die wachsende Spannung zwischen dem persönlichen Bildrecht und dem Urheberrecht – insbesondere in der Modebranche, in der Models eng mit Modelagenturen zusammenarbeiten und Bildrechte eine zentrale Rolle spielen.
In jüngerer Zeit sahen sich auch Dua Lipa und Emily Ratajkowski ähnlichen rechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber. Laut The Fashion Law verklagte die Fotoagentur Integral Images Dua Lipa wegen der Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos, das 2019 von ihr an einem Flughafen aufgenommen wurde. Die Agentur behauptet, sie habe das Bild ohne Genehmigung oder Quellenangabe gepostet und dadurch möglicherweise indirekte Einnahmen generiert, da der Beitrag ihre Followerzahl erhöhte – eine wichtige Kennzahl sowohl in der Musik- als auch in der Modelbranche. Integral Images fordert nun gesetzliche Schadensersatzansprüche von bis zu 150.000 US-Dollar und argumentiert, dass die unautorisierte Nutzung den kommerziellen Wert ihrer Bilder schmädigt.
Emily Ratajkowski, ein bekanntes Model, das von großen Modelagenturen vertreten wird, wurde bereits mehrfach wegen des erneuten Postens von Fotos ihrer selbst verklagt. In einem aktuellen Fall behauptete der Fotograf Javier Mateo, Ratajkowski habe mehrere seiner Bilder ohne Zustimmung auf Instagram kopiert und veröffentlicht, wodurch seine Möglichkeit, diese weiterzuverkaufen, beeinträchtigt worden sei. Er fordert eine finanzielle Entschädigung oder eine einstweilige Verfügung, um eine weitere Nutzung zu verhindern. Für Fotografen und Agenturen können solche Reposts Lizenzierungsmöglichkeiten untergraben – ein Thema, das die wirtschaftlichen Grundlagen von Modejournalismus und Modeling direkt betrifft.
Dies ist nicht Ratajkowskis erste Begegnung mit solchen Streitigkeiten. 2019 wurde sie von dem Fotografen Robert O’Neil verklagt, nachdem sie ein Paparazzi-Foto geteilt hatte, auf dem sie ihr Gesicht mit Blumen verdeckte. Ihr Rechtsteam argumentierte, der Beitrag habe das Bild in einen Kommentar verwandelt, ihm eine neue Bedeutung verliehen und es nicht-kommerziell gemacht. Der Fall, der weiterhin rechtlich geprüft wird, wirft grundlegende Fragen zu Fair Use und künstlerischem Ausdruck im Zeitalter sozialer Medien auf.
Im Jahr 2020 ging Ratajkowski in einem Essay für The Cut mit dem Titel Buying Myself Back: When Does a Model Own Her Own Image? direkt auf das Thema ein. Sie beschrieb die surreale Erfahrung, dafür verklagt zu werden, dass sie Bilder teilte, die ihren Mangel an Privatsphäre dokumentieren, und stellte infrage, warum Models – deren Gesichter und Körper ganze Industrien antreiben – oft so wenig Kontrolle über ihr eigenes Abbild haben.
Diese Fälle sind keineswegs Einzelfälle. Khloé Kardashian wurde 2017 von Xposure Photos verklagt, weil sie ein Paparazzi-Foto von sich selbst ohne Quellenangabe gepostet hatte; der Schadenersatz belief sich zunächst auf 175.000 US-Dollar. Auch andere Prominente wie Jennifer Lopez, Ariana Grande und Liam Hemsworth sahen sich ähnlichen Klagen gegenüber. Zusammengenommen zeigen diese Beispiele eine anhaltende rechtliche Grauzone, in der Prominentenkultur, Modelkarrieren, Modelagenturen und Urheberrecht aufeinandertreffen.
So widersinnig es erscheinen mag, wegen des Teilens eines Fotos von sich selbst verklagt zu werden, die Realität ist, dass das Urheberrecht den Schöpfer des Bildes priorisiert – nicht das Motiv. Da soziale Medien die Grenzen zwischen persönlichem Ausdruck und kommerziellem Nutzen zunehmend verwischen, sehen sich Models und Prominente – oft begleitet von ihren Modelagenturen – gezwungen, sich in immer komplexerem rechtlichem Terrain zurechtzufinden. In einer Branche, die auf Sichtbarkeit basiert, bleibt die Frage: Wem gehört ein Bild im Zeitalter von Instagram wirklich?